Ordnungsamt kontrolliert im August Hundehalter*innen und ihre Vierbeiner

31.07.2024

Hunde, die eine Schulterhöhe von 40 oder mehr Zentimetern haben oder aufgrund ihrer Statur üblicherweise schwerer als 20 Kilogramm sind, müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden. Sie gelten als sogenannte große Hunde. Dabei gilt die Einstufung auch für Welpen, die die Maße aufgrund ihres Alters noch nicht aufweisen, sie aufgrund ihrer Rasse aber in ausgewachsenem Zustand erreichen werden. Auch bestimmte Rassen müssen von den Halterinnen*Haltern gemeldet werden oder bedürfen sogar einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis (gefährliche Hunde).

In der Vergangenheit hat das Ordnungsamt im Essener Stadtgebiet bereits temporär verstärkte Kontrollen von Hundehalterinnen*Hundehaltern und ihren Vierbeinern durchgeführt. Im August plant das Essener Ordnungsamt nun erneut Kontrollen, wobei hier insbesondere große Hunde im Fokus stehen sollen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet sind. Darüber hinaus werden auch die Gültigkeiten der Steuermarken kontrolliert.

Die Stadt Essen weist darauf hin, dass die fehlende oder verspätete Anmeldung eines großen oder gefährlichen Hundes eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen kann. Gleiches gilt für die unterlassene Hundesteueranmeldung.

Alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung von großen Hunden, Hunden bestimmter Rassen sowie zur Hundesteuer sind im Serviceportal der Stadt Essen unter www.service.essen.de zu finden.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen